Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Montag, 09. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Mit großer Sorge hat Landrat Michael Stickeln auf die Pläne des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales zur Gestaltung des geplanten Gemeindefinanzierungsgesetzes reagiert. Demnach soll es – trotz prekärer Haushaltslage bei vielen Städten und Kreisen – keine Mehrbeteiligung an den Steuereinnahmen des Landes geben. Und auch die mögliche Einführung eines Klimaansatzes zur Berücksichtigung der Belastungen des ländlichen Raumes im Zuge der Energiewende wurde noch einmal verschoben. „Sollte dieses Gesetz vom Landtag wirklich so verabschiedet werden, dann lässt die Landesregierung unsere kommunale Familie im Regen stehen“, so Stickeln.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales hat die Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 den kommunalen Spitzenverbänden übermittelt. Ein Gesetzentwurf auf Basis der Eckpunkte soll im Herbst in den Landtag eingebracht werden. Zuvor erfolgt die Beteiligung der Kommunen. „Als Kreis Höxter haben wir Stellung zu den Plänen genommen. Wir haben das Ministerium aufgefordert, darzulegen, wie man zu dem Ergebnis gekommen ist, den Verbundsatz bei 23 Prozent zu belassen. Hierzu steht in dem Eckpunktepapier lediglich, dass die Entscheidung nach Abwägung der Finanzlage des Landes und der Kommunen getroffen worden sei. Der Abwägungsprozess wird jedoch nicht dargelegt. Wir erwarten, dass das Land diese Argumente transparent und nachvollziehbar offenlegt“, so die Forderung von Landrat Stickeln.

Bereits im März 2023 hatte der Kreistag des Kreises Höxter auf Vorschlag des Landrates und vor dem Hintergrund bundesweit dramatischer Kostensteigerungen in den öffentlichen Haushalten einstimmig eine Resolution verabschiedet. Zentrale Forderung war, dass Bund und Land sich stärker an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben beteiligen sollen. In der Resolution hatte der Kreistag verschiedene Möglichkeiten dargelegt, wie eine solche Entlastung konkret erfolgen könnte – unter anderem durch die Anhebung des sogenannten Verbundsatzes zur Verteilung der Steuereinnahmen des Landes auf die Kommunen. Der Vorschlag findet sich in der Gesetzesvorlage nun nicht wieder.

„Die Anhebung des Verbundsatzes um nur ein Prozent von derzeit 23 auf 24 Prozent würde allein für den Kreis Höxter 1,3 Millionen Euro mehr an Zuweisungen bedeuten. Und: Für die Städte des Kreises würde das insgesamt 2,6 Millionen Euro bringen“, rechnet Kreiskämmerer Gerhard Handermann vor. Er betont: „Zudem würden die Städte zusätzlich von den Zuweisungen an den Kreis profitieren und bei der Kreisumlage entlastet.“

Landrat Stickeln zeigt sich sehr enttäuscht darüber, dass die konstruktiven Vorschläge zur Stärkung der prekären kommunalen Haushalte in Düsseldorf bislang offenbar kein Gehör gefunden haben. „Wir erwarten, dass die Landesregierung hier nochmal nachbessert.“

Ebenso kritisiert der Landrat, dass – laut dem Eckpunktepapier des Ministeriums – die mögliche Einführung eines Klimaansatzes zur Berücksichtigung der Belastungen des ländlichen Raumes im Zuge der Energiewende noch einmal verschoben wurde. „Der ländliche Raum leistet einen enormen Beitrag zur Energiewende. Dieser Kraftakt wird bei der Gemeindefinanzierung nun offenbar wieder nicht durch einen fairen Ausgleich berücksichtigt“, so Stickeln. „Die Zumutungen der Energiewende, wie Eingriffe in das vertraute Landschaftsbild vor Ort, tragen überwiegend die Menschen im ländlichen Raum. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Land hier derzeit offenbar keinen Handlungsbedarf für einen gerechten finanziellen Ausgleich sieht.“

Foto: Irina Jansen

 

Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Platzhalter_WIN_Prinzip/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255