Kreis Höxter (red). Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen und dem Beginn der kalten Jahreszeit steigt wieder die Sorge vor einer Ansteckung in geschlossenen Räumen. Auf private Treffen möchte aber kaum jemand mehr verzichten. Was also tun, wenn man sich selbst und besonders gefährdete Menschen schützen möchte? Auf der Suche nach Wegen, die Familienfeier, den Spieleabend oder das Kaffeetrinken sicherer zu gestalten und trotzdem nicht im Kalten zu sitzen, scheinen mobile Luftreiniger eine Lösung. Hersteller preisen eine hohe Filterleistung gegen Viren und Bakterien.

Doch die Verbraucherzentrale NRW warnt: „Untersuchungen haben gezeigt, dass die Geräte nur eine unterstützende Maßnahme sein können, um Aerosolteilchen in der Raumluft zu verringern. Sie können leicht ein falsches Gefühl von Sicherheit vermitteln, so dass auf weitere Schutzmaßnahmen wie Lüften und Abstand verzichtet wird. “, erklärt Ute Delimat, Leiterin der Verbraucherarbeit im ländlichen Raum Kreis Höxter. Vor dem Kauf und Einsatz von Luftreinigern sollten Verbraucher:innen folgende Punkte bedenken:

Auf den Filter kommt es an! Geräte mit Partikelfiltern können virushaltige Partikel aus der Luft zurückhalten. Aber nicht alle Filter sind gleich gut geeignet. Luftreiniger sollten laut dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI) über sogenannte High Efficiency Particulate Air (HEPA)-Filter der Klasse H13 oder gleichwertige verfügen.

Reinigungsleistung muss zur Raumgröße passen! Die gefilterte Luftmenge muss auf die Raumgröße und die Zahl der anwesenden Personen abgestimmt sein. Häufig ist dafür die höchste Leistungsstufe des Geräts erforderlich – neben dem höheren Stromverbrauch sind Lärmbelästigung und Zugeffekte keine Seltenheit. Wenn mehrere Räume gemeinsam genutzt werden, müsste zudem in allen ein Luftreiniger aufgestellt werden.

Luftfilter regelmäßig wechseln! Luftfilter müssen nach einer bestimmten Betriebszeit ausgewechselt werden, weil sie mit der Zeit in Bezug auf ihre Filterleistung teilweise erheblich nachlassen.

Vorsicht bei Geräten mit Ozon,Ionisation und UV-C-Licht!Luftreiniger, die mit Ozon arbeiten, aber auch solche mit Ionisation oder UV-C Licht, können die Raumluft mit gesundheitsschädlichem Ozongas belasten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Ozon mit anderen chemischen Stoffen in der Luft reagiert und dabei neue gesundheitsschädliche Stoffe entstehen. Während bei Partikelfiltern gut nachgewiesen ist, dass sie virenbeladene Aerosolteilchenzurückhalten können, fehlt bei den anderen Techniken oft der Nachweis, dass die Geräte Viren sicher deaktivieren.Luftreiniger mit UV-C-Strahlung sollten zum Schutz von Haut und Augen zudem grundsätzlich nur zum Einsatz kommen, wenn gesichert ist, dass aus ihnen keine UV-C-Strahlung freigesetzt wird.

Regelmäßiges Lüften unverzichtbar!Auch beim Einsatz eines mobilen Luftreinigers kann auf Lüften nicht verzichtet werden, weil mobile Luftreiniger keine überschüssige Feuchtigkeit und vor allem kein ausgeatmetes Kohlendioxid abführen können. Wenn beim Lüften die Raumluft ausgetauscht wird, werden damit auch gleichzeitig auch Viren und Schadstoffe entfernt und Sauerstoff zugeführt. Für einen schnellen Luftaustausch mit möglichst geringem Wärmeverlust ist eine kurze Querlüftung mit Durchzug optimal.

Weiterführende Infos und Links:

Informationen rund um mobile Luftreinigungsgeräte gibt‘s unter www.verbraucherzentrale.nrw/luftreiniger

Die Stiftung Warentest hat Luftreiniger einem coronaspezifischen Nachtest unterzogen. Die Ergebnisse sind zu finden unter www.test.de/Luftreiniger-im-Test-5579439-5699357/

Das Robert-Koch-Institut informiert unter www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html

Verbraucherinformationen rund um die Corona-Pandemie hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.