Marienmünster (red). Bundesweit und damit auch in Marienmünster werden im ersten Halbjahr des aktuellen Jahres f ür den Zeitraum von 2019 bis 2023 neue Schöffinnen und Schöffen für die Schöffengerichte und Strafkammern beziehungsweise Jugendschöffengerichten und Jugendkammern gesucht.

Im Bereich des Kreises Höxter werden Schöffinnen und Schöffen für das Schöffengericht in Höxter sowie die Strafkammern des Landgerichts Paderborn gesucht. Darüber hinaus Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendkammern des Landgerichts Paderborn und das Jugendschöffengericht Höxter. Schöffinnen und Schöffen wirken an Gerichtsverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme mit wie Berufsrichter. Gegen die Stimmen beider Schöffen kann in Deutschland kein Angeklagter verurteilt werden.

Schöffin oder Schöffe werden - wie geht das? Um als Schöffin oder Schöffe tätig sein zu dürfen, der muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache beherrschen. Zudem muss ein Mindesalter von 25 Jahren sowie ein Maximalalter von 69 am Stichtag 1. Januar 2019 erfüllt sein. Bewerberinnen und Bewerber müssen auch im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Stadt oder Gemeinde wohnhaft werden. Ausgeschlossen sind Personen, die in einem justiznahen Beruf arbeiten, vormals für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR tätig war, von einer Insolvenz bedroht ist oder sich in einem eben solchen Verfahren befindet und in den letzten zehn Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde. Nicht berücksichtigt werden auch Personen gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft, das zum Verlust der Ehrenämter führen würde. Was müssen Schöffinnen und Schöffen für Fähigkeiten einbringen.

Wer dieses Amt ausführen möchte, sollte über Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen verfügen. Zudem logisch Denken, soziale Kompetenz, Gerechtigkeitssinn, Lebenserfahrung aus dem Beruf und/oder sozialem, gesellschaftlichem Engagement mitbringen und Mut besitzen, über Menschen zu richten. Dies impliziert eine im hohen Maß vorhandene Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife bezüglich eines Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Wegen anstrengender Sitzungsdienste muss zudem gesundheitliche Eignung vorliegen. Wer an einem Schöffenamt interessiert ist, kann sich ab sofort auf die Vorschlagsliste für die Wahl zur Schöffin/Schöffen bzw. Jugendschöffin/Jugendschöffen setzen lassen. Dies ist noch bis zum 31. März dieses Jahren bei der Stadt Marienmünster möglich. Bewerbungen für das Ehrenamt als Jugendschöffin oder Jugendschöffe müssen bereits bis zum 20. Februar bei der Stadt Marienmünster eingereicht werden. Interessierte können sich auch direkt an das Jugendamt des Kreises Höxter wenden. Bewerbungen sind dort bis zum 23. Februar dieses Jahren einzureichen. Weitere Informationen sowie Bewerbungsformulare sind auf www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffen-nrw.de abzurufen.